Klimaschutz-Plus
Bis 2040 soll das Land Baden-Württemberg laut Klimawandel- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) klimaneutral sein. Wichtig für das Erreichen dieses Ziels ist vor allem die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen der Kommunen. Um Sanierungsvorhaben, Personalstellen und Wärmewende-Multiplikator:innen zu unterstützen, hat das Umweltministerium das Förderprogramm Klimaschutz-Plus aufgelegt.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu Klimaschutz-Plus gibt es hier.
- Förderregion: Baden-Württemberg
- Projektträger: L-Bank
- Programmlaufzeit: 01.01.22 bis 30.06.24
Das Klimaschutz-Plus-Programm besteht aus drei Säulen:
- CO2-Minderungsprogramm, z.B. energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, z.B. Energiemanagement
- nachhaltige, energieeffiziente Sanierung, z.B. Sanierung von Schulgebäuden.
Eine vollständige Übersicht mit Erläuterungen gibt es hier.
Die Höhe der Förderung hängt ab von:
- der Zuordnung zu einem der Säulenprogramme (s.o.)
- der Art der Maßnahme
- der Art der Emissionsminderung.
Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen gibt es hier.
Ein Maßnahmenbeginn vor der Antragsbewilligung ist grundsätzlich möglich, der Antrag muss jedoch immer im Vorfeld gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es hier.