Kommunalrichtlinie

Die Bundesrepublik soll laut Klimaschutzgesetz (KSG) bis 2045 klimaneutral sein. Um die Treibhausgasemissionen in den Kommunen effektiv zu reduzieren, sind strategische sowie investive Maßnahmen notwendig. Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteur:innen dabei, diese Maßnahmen umzusetzen.

 

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kommunalrichtlinie gibt es hier.

Programminformationen
  • Förderregion: bundesweit
  • Projektträger: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)gGmbH
  • Programmlaufzeit: 01.01.22 bis 31.12.27
  • Einreichungsfristen: 01.01.22 bis 31.12.27
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

Die Kommunalrichtlinie bezuschusst sowohl strategische Klimaschutzmaßnahmen, z.B.

  • Einstiegsberatungen für Klimaschutz
  • Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements
  • Kommunale Netzwerke
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzanager:in

als auch investive Maßnahmen, z.B.

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Maßnahmen für eine klimafreundliche Mobilität.

Eine vollständige Auflistung und Erläuterung der einzelnen Förderschwerpunkte gibt es hier.

Wie hoch fällt die Förderung aus?
  • Die Förderquote hängt vom Förderschwerpunkt ab, wie die Förderquotentabelle (S. 40 der Kommunalrichtlinie) zeigt. Die Förderung kann auch von der Angabe in der Förderquotentabelle abweichen, wenn sie eine EU-Beihilfe darstellt. Dies wird nach Antragsstellung individuell geprüft.
  • Der Anteil der Eigenmittel, der von der Kommune eingebracht werden muss, liegt bei mindestens 15 Prozent (mindestens 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen).
Welche Möglichkeit habe ich für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn?

Grundsätzlich darf eine Maßnahme erst nach der Bewilligung des Förderantrags begonnen werden. Da die Bearbeitung jedoch oft lange dauert, ist es möglich, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, damit keine Nachteile entstehen.

 

Für den frühzeitigen Maßnahmenbeginn müssen zwingende, projektbezogene Gründe vorliegen. Diese müssen in Form eines Antrags (per E-Mail möglich) eingereicht und ausgeführt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

Ansprechpartner

Löffelhardt

Thomas Löffelhardt

Kommunaler Klimaschutz & Energiemanagement

Tel.: 07131 385 42-72

Mail: thomas.loeffelhardt@make-it-lkhn.de

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